
Informationen zu Intrastat
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Wer ist meldepflichtig?
Grundsätzlich ist jede natürliche und juristische Person, die im Besitz einer vom jeweiligen Finanzamt zugeteilten UID Nummer ist, verpflichtet, statistische Angaben über ihren innergemeinschaftlichen Warenverkehr zu tätigen, sofern der jährliche Warenverkehr die Schwellenwerte des jeweiligen Landes erreicht bzw. übersteigt.
Die aktuellen Meldegrenzen für den Import und Export finden sie unter dem Punkt Meldegrenzen EU.
Dem Meldepflichtigen bleibt es überlassen, diese Meldungen selbst vorzunehmen oder mit der Erstellung sogenannte "berechtigte Drittmelder" zu beauftragen.
Was wird gemeldet?
Nur Waren, welche sich innerhalb der Europäischen Union im freien Verkehr befinden, sogenannte "innergemeinschaftliche, umsatzsteuerfreie Warenlieferungen".
Keine zollanhängigen Waren, deren Anmeldung erfolgt im Zuge der Importabfertigung über die Zolldeklaration.
Keine Dienstleistungs-, Seminar- oder ähnliche Kosten.


Neuerungen:
Jährlich ändern sich Warentarifnummer aus dem Zolltarif, sowohl Warentarifnummer als auch zugehörige Einheiten.
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