
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Locon Intrastatmelde GmbH
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
- Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Locon Intrastatmelde GmbH, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, gültige Fassung.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam seien und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der, unter ihrer Zugrundelegung, geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Meldungserstellung Intrastat (Binnenhandelsstatistik)
- Der Umfang, der zu erstellenden Meldung, wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
- Grundsätzlich werden alle vom Auftraggeber übermittelten Daten (Papier, postalische Daten, digitale Daten etc.) für die Meldungserstellung verwendet. Der Umfang und die Richtigkeit der gesendeten Daten obliegen dem Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich während, sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Binnenhandelsstatistik Intrastat am Standort des Auftragnehmers möglich sind. Dies beinhaltet die Benennung einer Kontaktperson beim Auftraggeber, um nötige Nachfragen zu den übermittelten Daten abzuklären.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer, auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung der Intrastat Meldung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Intrastat Meldung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
- Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
- Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind die Gefährdung der Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung/Berichtspflicht
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die erstellte Meldung, dem Auftraggeber Bericht zu erstatten und eine Meldebestätigung zu übermitteln.
- Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung der vereinbarten Meldungserstellung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
- Die Urheberrechte, an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Tarifierungen etc.), verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
- Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
- Der Auftragnehmer ist, ohne Rücksicht auf ein Verschulden, berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten, nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung/Schadensersatz
- Die Locon Intrastatmelde GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Maximal in der Schadenshöhe, die dem Auftraggeber seitens der staatlichen Behörde entstehen.
- Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten, ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
- Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
9. Geheimhaltung/Datenschutz
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
- Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer über den gesamten Inhalt der Meldung, sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung der Meldung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
- Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung, wie für einen eigenen Verstoß.
- Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt ihm anvertraute personenbezogene Daten, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar
- Nach Vollendung des vereinbarten Meldungsumfangs erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Das Honorar ist jeweils, falls kein schriftlich abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde, mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer, ohne Abzüge, fällig.
- Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
- Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Meldung aus Gründen die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Meldung zu erwarten gewesen ist, zu leisten.
- Im Falle der Nichtzahlung von Abrechnungen (Monats-oder Quartalsabrechnungen) ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer, aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche, wird dadurch aber nicht berührt.
11. Elektronische Rechnungslegung
Die Locon Intrastatmelde GmbH ist berechtigt dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form, durch die Locon Intrastatmelde GmbH, ausdrücklich einverstanden.
12. Vertragsdauer
- Dieser Vertrag endet grundsätzlich unter Einhaltung einer beidseitigen zweimonatigen Kündigungsfrist bei aufrechter Meldepflicht des Auftraggebers, falls nicht anders bei Vertragsabschluss vereinbart.
- Erlischt die Meldepflicht des Auftraggebers, so kann dieser den Auftrag zur Erstellung der Meldung ohne Kündigungsfrist auflösen. In diesem Fall obliegt es dem Auftraggeber die Meldepflicht zu überprüfen und dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
- Der Vertrag kann, dessen ungeachtet, jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Schlussbestimmungen
- Die Vertragsparteien bestätigen alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
- Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers, der Locon Intrastatmelde GmbH, zuständig.
- Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien, einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes, eingetragene Mediatoren (ZivMediatG), mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation, aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können werden frühestens ein Monat, ab Scheitern der Verhandlungen, rechtliche Schritte eingeleitet.
- Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche, aufgrund einer vorherigen Mediation, angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
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